Besteuerung in der Schweiz

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Die Schweiz gehört zu den besonders hochentwickelten Ländern in Zentraleuropa und behauptet weltweit einen der führenden Plätze hinsichtlich des Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung.

 

Obwohl die Schweiz keine Bodenschätze hat, ist sie auf Weltmärkten durchaus konkurrenzfähig, wirtschaftlich stabil und verzeichnet einen hohen Beschäftigungsgrad.

 

Die Schweizer Wirtschaft zählt zu den liberalsten und konkurrenzfähigsten Wirtschaftsmodellen der Welt. Zu den am besten entwickelten Branchen gehören Metallverarbeitung, Maschinenbau, Werkzeugmaschinenbau, Produktion von Computertechnik, Verkehrsmitteln, Uhren, die pharmazeutische, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie. Die Schweiz gehört ferner zu den massgebenden Finanzzentren der Welt.

 

Die Stabilität der Schweizer Währung, die politische und wirtschaftliche Konstanz des Landes, deren vorteilhafte geographische Lage und ihr mildes Klima: Die Gesamtheit dieser Faktoren macht die Schweiz zu einem äußerst attraktiven Standort für unternehmerische Aktivitäten und das Leben im Allgemeinen.

 

Ein entscheidender Faktor für ausländische Investoren ist das Schweizer Steuersystem. Die Steuern in der Schweiz unterschreiten sowohl für juristische als auch für natürliche Personen vielfach die Steuersätze in vielen anderen europäischen Ländern. Der gesamte Steuerbetrag für eine juristische Person überschreitet in der Regel 25% nicht.

 

Außerdem sind die kantonalen Steuersysteme seit Einführung der Steuerreform 2020 noch konkurrenzfähiger geworden, sind OECD- und EU-konform und bieten im Vergleich zu vielen anderen Ländern steuerliche Vorteile bei hoher Rechtssicherheit.s.

 

In der Schweizer Steuergesetzgebung funktioniert das Drei-Ebenen-Besteuerungssystem, bestehend aus den Bundes-, Kantonalsteuern und den regionalen Gemeindesteuern. Die Bundessteuer gilt für das ganze Bundesgebiet, während jeder Kanton seine eigene Steuergesetzgebung kennt. Regionale Gemeindesteuern werden gleichfalls von den regionalen Behörden selbständig festgelegt (auf der Gemeindeebene). Diese Besonderheiten des Schweizer Steuersystems sind durch den föderalistischen Aufbau des Landes bedingt.

 

Sowohl Privatpersonen als auch Firmen, die auf dem Territorium des Landes angesiedelt und unternehmerisch aktiv sind, werden besteuert.

 

Zur Festlegung der Besteuerungsstufe für juristische Personen werden die gesamten weltweiten Einnahmen von ihren Aktivitäten berücksichtigt. Einnahmen von Liegenschaften im Ausland und von Auslandsfilialen werden in der Schweiz in der Regel nicht besteuert. Allerdings werden diese Einnahmen bei der Steuersatzfestlegung berücksichtigt.

 

Der Bundessteuersatz beträgt 8.5% vom steuerpflichtigen Einkommen. Da aber diese Steuer den wirtschaftlich begründeten Aufwendungen zugeordnet werden kann, beträgt der tatsächliche Steuersatz lediglich 7.8%. Auf der Bundesebene gibt es keine Kapitalsteuer.

 

Zusätzlich zur Gewinnsteuer gibt es auf Bundesebene die Mehrwertsteuer (7.7 % seit 1.1.2018), die landesweit gültig ist.

 

Kantonale und regionale Steuern (inkl. Gewinn-, Kapital- und Kirchensteuern) sind sehr unterschiedlich. Vorteilhaft für einen Gesellschaftssitz, rein aus steuerlicher Sicht, sind die Kantone Zug, Schwyz (nur wenige Gemeinden) sowie Kantone der Innerschweiz.

 

Bemerkenswert ist die kantonale KapitalsteuerDer Kapitalsteuersatz wird auf Aktienkapital, freie Reserven, unverteilten Gewinn, legale Reserven sowie auf stille Reserven angewendet, die aus dem steuerpflichtigen Gewinn gebildet wurden.

 

Werden von einem Unternehmen auf dem Territorium von zwei und mehr Kantonen Geschäfte vorgenommen, ist für diesen Fall die Trennung steuerpflichtiger Einnahmen in der Schweizer Gesetzgebung vorgesehen, um auf diese Weise die überkantonale Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

Zu den Grundsteuern, welche natürliche Personen zu entrichten haben, zählen die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer. Unter natürlichen Personen sind Privatpersonen und Personengesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft) zu verstehen.

 

Die Schweiz hat mit einer grossen Anzahl Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Mit den Abkommensstaaten können Doppelbesteuerungen gemildert oder vermieden werden, sofern die Partnergesellschaft im Abkommensstaat über genügend wirtschaftliche Substanz (Büro, Angestellte) verfügt.

 

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