Gründung und Verwaltung von schweizerischen und ausländischen Gesellschaften
Buchführung, Steuern und Revision
Es gibt Situationen, in denen es für einen Kunden angebracht erscheint, in einem anderen Land eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, sei es für den Haupt-Aufenthalt, oder auch nur als Nebendomizil.
Die meisten Länder der Welt verlangen minimale Aufenthaltsfristen pro Jahr sowie langjährige Ansässigkeit, bevor sie eine Staatsbürgerschaft erteilen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ländern, die z.B. Investoren oder Arbeitskräften erleichterte Aufenthaltsbedingungen oder Staatsbürgerschaften anbieten.
Interis hat Erfahrung mit folgenden Ländern, in denen verschiedene Programme angeboten werden:
E-Mail: info(at)interis.ch
Tel.: +41 44 218 51 44
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