Steuerregelungen

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Freiwillige Steuersatzerhöhung

 

Für Gesellschaften mit internationalem Bezug sieht das neue Steuergesetz vor, dass eine im Kanton Schwyz steuerpflichtige Gesellschaft den kantonalen Steuersatz freiwillig erhöhen kann. Dies im Hinblick darauf, dass Gewinne von Schwyzer Gesellschaften bei ausländischen Konzerngesellschaften nicht hinzugerechnet werden können oder gewisse Staaten eine Mindestbesteuerung vorsehen, damit gewisse Aufwendungen, die an Schwyzer Gesellschaften bezahlt werden, steuerlich im Ausland auch akzeptiert werden.

 

Kapitaleinlagen

 

Beim Kapitaleinlageprinzip wird eine Rückzahlungs- und Teilliquidationsregel für an schweizerischen Börsen kotierte Unternehmen eingeführt. Grundsätzlich wird eine steuerfreie Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven künftig nur noch dann zulässig sein, wenn gleichzeitig steuerbare Dividenden in gleicher Höhe ausgeschüttet werden. Für nicht börsenkotierte Gesellschaften bleiben die heute gültigen Regeln unverändert bestehen.

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